Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung (6. CoBeLVO) vom 08.05.2020 hat die Situation für unseren Verein nur unwesentlich verbessert.

Unverändert: für Luftgewehr und Luftpistole ist Training nicht erlaubt.

§ 1 Abs. 1 Nr. 5: „der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind, … “ ist geschlossen.


Unverändert: „Zusammenkünfte“ sind nicht erlaubt.

§ 3 Abs. 1 Nr. 2: „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“ sind untersagt.


Leichte Veränderungen: Für Sport im Freien darf mit mehreren Personen ausgeübt werden. Auch dürfen Anlagen genutzt werden. Allerdings dürfen nur Personen aus maximal 2 Haushalten gemeinsam trainieren.

§ 1 Abs. 6: „Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport … ist zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt …“
§ 5 Abs. 1: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur“ …
Nr. 3: „alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands mit einer oder mehreren Personen eines weiteren Hausstands zulässig.“

Beim Bogentraining ergibt das bei uns Gruppen von nicht mehr als 2 oder evtl. 3 Personen (einschließlich Trainer/Aufsicht!). Sinnvolles Training ist so nicht möglich, das Bogentraining bleibt daher ausgesetzt.


Unverändert: Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

§ 4: „Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.“

Deshalb haben wir unser Vereinskönigsschießen, geplant für den 16.05., vorerst abgesagt.
Das Firmenvergleichsschießen, geplant für Ende Juni, ist ebenfalls abgesagt.

Beschränkungen des Trainings bleiben bestehen

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