Mit der 7. Corona-Bekämpfungsverordnung (7. CoBeLVO) vom 15.05.2020 werden die Maßnahmen weiter gelockert. Für Training im Freien gibt es Verbesserungen.

Luftgewehr und Luftpistole
Training in geschlossenen Räumen bleibt untersagt (§ 1 Abs. 1 Nr. 5).
LG und LP können daher nicht trainiert werden.

Thekenbetrieb
Zusammenkünfte sind ebenfalls noch nicht erlaubt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
Deshalb bleibt das Schützenhaus geschlossen.

Bogen
Das Training im Freien ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen
(§ 1 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 Nr. 1-3).
Wir haben hierfür ein Konzept erstellt, das auf dem Bogenstand aushängt.
Die Regelung, dass nur Personen aus max. 2 Haushalten zusammenkommen dürfen, ist auf den Trainingsbetrieb nicht mehr anwendbar (§ 1 Abs. 6 Satz 4).

Veranstaltungen bleiben zunächst noch verboten (§ 4).

Erste Erleichterungen: Bogentraining wieder möglich

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