Die neueste Verordnung des Landes zur Bekämpfung des Coronavirus ist seit Mittwoch, 15.07., in Kraft.

Danach dürfen wir wieder an der Theke Getränke zu uns nehmen, allerdings nur mit mindestens 1,5 m Abstand.
Es gilt weiterhin die Pflicht, eine Maske zu tragen beim Betreten oder Verlassen des Schützenhauses, und wenn innerhalb des Schützenhauses der Platz verlassen wird.

Veranstaltungen sind teils wieder erlaubt, aber hier gelten weiterhin Auflagen:
– Im Freien soll entsprechender Abstand eingehalten werden,
– in geschlossenen Räumen müssen Sitzplätze zugewiesen werden, die dann beizubehalten sind.

Das macht es uns sehr schwer, unser Königsschießen durchzuführen, lebt diese Traditionsveranstaltung doch davon, dass man zusammensitzt, mitfiebert, sich mit den erfolgreichen Schützinnen und Schützen freut, gemeinsam isst und trinkt.
Deshalb hat sich der Vorstand schweren Herzens entschlossen, dieses Jahr kein Königsschießen durchzuführen. Die Majestäten aus 2019, Hagen und Manuel, dürfen ihre Kette ein weiteres Jahr tragen, wobei sie aber kaum Gelegenheiten haben werden, diese in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Im nächsten Jahr wollen wir das aber wieder angehen, der Termin wird dann rechtzeitig bekanntgegeben.

Neben dem Training dürfen jetzt auch wieder Wettkämpfe abgehalten werden, es sind Gruppen von bis zu 30 Personen erlaubt. Das Abstandsgebot ist hierbei nicht mehr verpflichtend, sondern als Empfehlung zu sehen.
Für uns bedeutet dass, dass wir wieder fast normal trainieren können, und dass Wettkämpfe wie LG- oder LP-Rundenwettkämpfe oder Bogenturniere wieder möglich sind.
Kreis und Bezirk haben die Rundenwettkämpfe allerdings komplett gestrichen und wollen erst im nächsten Jahr wieder damit beginnen.

Die neuesten Regelungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert