Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung (6. CoBeLVO) vom 08.05.2020 hat die Situation für unseren Verein nur unwesentlich verbessert.
Unverändert: für Luftgewehr und Luftpistole ist Training nicht erlaubt.
§ 1 Abs. 1 Nr. 5: „der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind, … “ ist geschlossen.
Unverändert: „Zusammenkünfte“ sind nicht erlaubt.
§ 3 Abs. 1 Nr. 2: „Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“ sind untersagt.
Leichte Veränderungen: Für Sport im Freien darf mit mehreren Personen ausgeübt werden. Auch dürfen Anlagen genutzt werden. Allerdings dürfen nur Personen aus maximal 2 Haushalten gemeinsam trainieren.
§ 1 Abs. 6: „Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport … ist zulässig, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands nach § 5 Abs. 1 erfolgt …“
§ 5 Abs. 1: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur“ …
Nr. 3: „alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands mit einer oder mehreren Personen eines weiteren Hausstands zulässig.“
Beim Bogentraining ergibt das bei uns Gruppen von nicht mehr als 2 oder evtl. 3 Personen (einschließlich Trainer/Aufsicht!). Sinnvolles Training ist so nicht möglich, das Bogentraining bleibt daher ausgesetzt.
Unverändert: Veranstaltungen sind nicht erlaubt.
§ 4: „Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.“
Deshalb haben wir unser Vereinskönigsschießen, geplant für den 16.05., vorerst abgesagt.
Das Firmenvergleichsschießen, geplant für Ende Juni, ist ebenfalls abgesagt.