Mit der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30.10.2020 wird ab dem 02.11.2020 der Amateur- und Freizeitsport in geschlossenen Räumen untersagt.
Ab Montag, 02.11., ist der Schießbetrieb LG und LP eingestellt und das Schützenhaus geschlossen.
Das Bogentraining in der Halle fällt aus.
Theoretisch dürften noch bis zu 2 Personen draußen Bogen schießen. Das ist aber nicht sinnvoll.
Das Bogentraining im Freien fällt also ebenfalls aus.
Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30.11. Wenn sich etwas ändert, werden wir hier darüber informieren.
Bis dahin: bleibt gesund!
Schützengilde Feldkirchen 1958 e.V.
Der Vorstand
Maßnahmen aufgrund der neuen Landesverordnung