Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 02.03.2022 werden die Regelungen wieder gelockert.
Ab dem 04.03. gilt Folgendes:
Nach § 11 Abs. 1 gilt im Bereich Sport (Innen- und Außenbereich) eine Testpflicht. Das heißt, Teilnehmende müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
Der Test entfällt bei Geimpften und Genesenen sowie bei Minderjährigen.
Kurz gefasst: nicht-immunisierte Erwachsene müssen einen Test vorlegen, alle anderen nicht.
Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sind zwar aufgehoben, wir empfehlen aber, beides beizubehalten.
Diese Verordnung gilt bis zum 19.03.2022.
Neue Corona-Regeln