Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 02.03.2022 werden die Regelungen wieder gelockert.

Ab dem 04.03. gilt Folgendes:

Nach § 11 Abs. 1 gilt im Bereich Sport (Innen- und Außenbereich) eine Testpflicht. Das heißt, Teilnehmende müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
Der Test entfällt bei Geimpften und Genesenen sowie bei Minderjährigen.
Kurz gefasst: nicht-immunisierte Erwachsene müssen einen Test vorlegen, alle anderen nicht.

Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sind zwar aufgehoben, wir empfehlen aber, beides beizubehalten.

Diese Verordnung gilt bis zum 19.03.2022.

Neue Corona-Regeln

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