Mit der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30.10.2020 wird ab dem 02.11.2020 der Amateur- und Freizeitsport in geschlossenen Räumen untersagt. Ab Montag, 02.11., ist der Schießbetrieb LG und LP eingestellt und das Schützenhaus geschlossen.Das Bogentraining in der
Maßnahmen aufgrund der neuen Landesverordnung








