Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 02.03.2022 werden die Regelungen wieder gelockert. Ab dem 04.03. gilt Folgendes: Nach § 11 Abs. 1 gilt im Bereich Sport (Innen- und Außenbereich) eine Testpflicht. Das heißt, Teilnehmende müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.Der Test
Neue Corona-Regeln
